Tomik + Partner Mittelstandsmodell:
"Der richtige Kick in der Steueroptimierung"

Vergangenheitsbewältigung ist die Pflicht eines jeden Steuerberaters. Die Kür ist die vorausschauende Steuergestaltung. Die Kanzlei Tomik + Partner ist erfahren in der Steueroptimierung von Unternehmen. Worauf es bei der Beratung ankommt und was Tomik + Partner besonders macht, dazu haben wir mit Partner und Steuerberater Stephan Strothenke gesprochen.

Herr Strothenke, Kompetenz in der Umstrukturierung schreiben sich viele Kanzleien auf ihre Fahnen. So auch Sie. Was glauben Sie, macht Tomik + Partner zu diesem Thema besonders?

Bei Gestaltungsprojekten geht es uns zum Beispiel um die dauerhafte Senkung der Ertragsteuerbelastung von mittelständischen Familienunternehmen. Zurzeit setzen wir hierzu einige spannende Projekte um.

Viele Unternehmer kommen mit der Frage auf uns zu, wie sie die Steuerlast ihres Unternehmens senken können.

Wenn man sich im Internet umschaut, gibt es viele Tipps dazu. Es tummeln sich viele „Steuergurus“, die Methoden verkaufen, die aus unserer Sicht nicht funktionieren und teilweise auch unseriös sind. So hören wir z. B. von Unternehmern oft, dass ihnen geraten wurde, Steueroptimierung gehe nur noch mit Auslandsbezug oder mit Familienstif­tungen oder -genossen­schaften. Das ist aus unserer Sicht schlichtweg Quatsch und es ist auch nicht das, was sich Mandanten unter einer seriösen Beratung vorstellen.

Wir von Tomik + Partner stehen seit jeher für seriöse und vorausschauende Beratung. Deshalb haben wir viele hundert Stunden in die Entwicklung unseres „T+P-Mittelstandsmodells“ investiert. Dabei herausgekommen ist eine intelligente Kombination der Werkzeuge des deutschen Steuerrechts, von der ertragsstarke Unternehmer profitieren.

Es ist der Werkzeugkasten des ganz normalen Steuerrechts, aus dem wir den besonderen „Kick“ herausgeholt haben.

Im Fokus unserer Beratung steht zu Beginn nicht die Steuerersparnis. Wir heben uns darin ab, dass für uns das Wirtschaftliche im Vordergrund steht. Was wir mit unseren Mandanten planen, muss in erster Linie wirtschaftlich Sinn ergeben. Nur dann ergibt es auch steuerlich Sinn.

Deshalb haben wir immer auch die wirtschaftlichen Entwicklungen im Blick und denken uns mit Weitblick und Verstand in die Themen unserer Mandanten hinein. Ein gutes wirtschaftliches Verständnis ist die Grundlage für die Erarbeitung steueroptimierter Lösungen. Die fundierte betriebswirtschaftliche Ausbildung der bei uns tätigen Steuerberater betrachten wir deshalb als Erfolgsfaktor in unserer Beratung.

Wie können Sie Mandanten bei wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland unterstützen?

Unsere Mandanten profitieren von unserer Mitgliedschaft bei Russell Bedford International, einem Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-unternehmen.

Nicht nur börsennotierte Unternehmen müssen sich um Steuerthemen mit Auslandsbezug kümmern. Auch ein mittelständisches Unternehmen, das beispielweise Ware ins Ausland liefert, muss sich überlegen, wie es dabei vorgeht. Und da kommen wir mit unseren Fachberatern für internationales Steuerrecht und unsere Kollegen von Russell Bedford ins Spiel.

In jedem Land gibt es Sonderregelungen, die es zu beachten gilt.

Die Beratung beginnt beim Zweitwohnsitz am Mittelmeer, geht über den grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz und endet bei der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise: Eine Vielzahl steuerlicher Fragen, die durch die Zusammenarbeit mit Kollegen, die wir gut kennen, schnell und im Sinne unserer Mandanten beantwortet werden.

Was sind Schwerpunkte in Ihrer Beratung und was sind die Vorteile für Ihre Mandanten?

Regelmäßig wiederkehrende Beratungsthemen drehen sich zum Beispiel um den Unternehmens-verkauf oder die Unternehmensnachfolge: Vielfach befinden sich wertvolle Betriebs-grundlagen aus Haftungsgründen nicht in der operativen Gesellschaft, sondern sind an diese vermietet. Hier muss im Vorfeld einer Übertragung sichergestellt werden, dass nicht versehentlich Betriebsaufspaltungen beendet oder Haltefristen aus früheren Gestaltungen verletzt werden.

Wir begleiten unsere Mandanten auch beim Unternehmenskauf, indem wir etwa die Finanzierung optimieren. Da gibt es eine ganze Menge Möglichkeiten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Notfallvorsorge des Unternehmers. Es gibt Situationen, in denen ein Unternehmer nicht in der Lage ist, die Führung zu übernehmen. Nichts ist schlimmer, als wenn die Bänder eines Unternehmens still stehen, weil jemand nicht unterschreiben kann, weil er – aus welchem Grund auch immer – nicht da sein kann. Für diese Situationen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge, zu denen wir gerne beraten. Eine geeignete Notfallsorge ist uns immer wichtig.

Auch für den plötzlichen Todesfall eines Unternehmers muss vorgesorgt werden. Denn auch dann sollen alle wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen geregelt sein. Testamente muss man z. B. alle paar Jahre überprüfen. Was man früher einmal geregelt hat, muss heute nicht mehr richtig sein.

Unsere Mandanten profitieren von einer ganzheitlich durchdachten Unternehmensstrategie und einer vorausschauenden, perfekt darauf zugeschnittenen Steuerstrategie, die dauerhaft und seriös zur Senkung der Steuerlast führt.

Wie gehen Sie an Gestaltungsprojekte heran?

In einer detaillierten Bestandsaufnahme beschäftigen wir uns intensiv mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens. Wie plant der Unternehmer langfristig? Dann gilt es die Frage zu beantworten, wie man von A nach B kommt, ohne dass es übermäßig Steuern kostet.

Vielfach haben wir es mit einer Unternehmerfamilie zu tun. Da ist regelmäßig das Unternehmen das wertvollste Asset. Es muss überlegt werden, wie man das Unternehmen mit der Familie so umstrukturiert, dass es zukunftsfähig ist. Und es gilt Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.

Soll das Unternehmen in der Familie bleiben oder verkauft werden? Fragestellungen, mit denen sich Unternehmer rechtzeitig beschäftigen sollten. Denn alles, was die Vermögenszuordnung verändert, ist steuerlich relevant. Für alle diese Themen hat das Steuerrecht Vergünstigungen vorgesehen, die an verschiedene Nebenbedingungen verknüpft sind.

In diesem Prozess übernehmen wir gerne die beratende und manchmal auch ausgleichende Rolle. Mit viel Fingerspitzengefühl bringen wir in Erfahrung, welche Interessen die einzelnen Akteure haben und versuchen diese Interessen unter einen Hut zu bringen.

All das muss sinnvoll und vorausschauend geplant werden und führt dazu, dass man ein gemeinsames Ziel definiert. Wenn das steht, gilt es Mittel und Wege zu finden, wie man dieses Ziel steuerschonend erreicht. Darauf haben wir uns spezialisiert.

Worauf gilt es dabei besonders zu achten?

Langfristige Vermögensstrategien zu berücksichtigen oder mit den Unternehmerfamilien zu entwickeln, ist Voraussetzung, um die richtigen Werkzeuge zur Steuergestaltung auswählen zu können. Die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsformänderung betrifft z.B. gleichermaßen Ertragsteuern, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – und bindet in der Regel für fünf, sieben oder gar zehn Jahre: Oft sind daher gleich zwei Generationen betroffen, das ist eine spannende Herausforderung.

Das hört sich in der Tat nach einer spannenden und verantwortungsvollen Aufgabe an. Wer setzt das bei Ihnen um?

Ja, für diese Aufgabe braucht man Erfahrung. Deshalb sind bei uns neben meinem Partner-Kollegen Dr. Roland Tomik und mir weitere erfahrene Steuerberater, Steuerfachwirte und Masterabsolventen für die Gestaltungsberatung im Einsatz. Und da unser T+P Mittelstandsmodell so gut ankommt, sind wir sind immer auf der Suche nach neuen Steuerexperten, die uns bei der Beratung unserer Mandanten unterstützen möchten. Wichtig ist uns dabei, dass sie erfahren im Unternehmenssteuerrecht sind und eine hohe Affinität zu steuerlichen und wirtschaftlichen Spezialfragen haben.

Vielen Dank Herr Strothenke für diesen Einblick und weiterhin viel Erfolg in der Beratung und bei der Suche nach qualifizierten neuen Teammitgliedern!


Herr Strothenke, Kompetenz in der Umstrukturierung schreiben sich viele Kanzleien auf ihre Fahnen. So auch Sie. Was glauben Sie, macht Tomik + Partner zu diesem Thema besonders?

Bei Gestaltungsprojekten geht es uns zum Beispiel um die dauerhafte Senkung der Ertragsteuerbelastung von mittelständischen Familienunter-nehmen. Zurzeit setzen wir hierzu einige spannende Projekte um.

Viele Unternehmer kommen mit der Frage auf uns zu, wie sie die Steuerlast ihres Unternehmens senken können.

Wenn man sich im Internet umschaut, gibt es viele Tipps dazu. Es tummeln sich viele „Steuergurus“, die Methoden verkaufen, die aus unserer Sicht nicht funktionieren und teilweise auch unseriös sind. So hören wir z. B. von Unternehmern oft, dass ihnen geraten wurde, Steueroptimierung gehe nur noch mit Auslandsbezug oder mit Familienstif­tungen oder -genossen­schaften. Das ist aus unserer Sicht schlichtweg Quatsch und es ist auch nicht das, was sich Mandanten unter einer seriösen Beratung vorstellen.

Wir von Tomik + Partner stehen seit jeher für seriöse und vorausschauende Beratung unserer Mandanten. Deshalb haben wir viele hundert Stunden in die Entwicklung unseres „T+P-Mittelstandsmodells“ investiert. Dabei herausgekommen ist eine intelligente Kombination der Werkzeuge des deutschen Steuerrechts, von der ertragsstarke Unternehmer profitieren.

Es ist der Werkzeugkasten des ganz normalen Steuerrechts, aus dem wir den besonderen „Kick“ herausgeholt haben.

Im Fokus unserer Beratung steht zu Beginn nicht die Steuerersparnis. Wir heben uns darin ab, dass für uns das Wirtschaftliche im Vordergrund steht. Was wir mit unseren Mandanten planen, muss in erster Linie wirtschaftlich Sinn ergeben. Nur dann ergibt es auch steuerlich Sinn.

Deshalb haben wir immer auch die wirtschaftlichen Entwicklungen im Blick und denken uns mit Weitblick und Verstand in die Themen unserer Mandanten hinein. Ein gutes wirtschaftliches Verständnis ist die Grundlage für die Erarbeitung steueroptimierter Lösungen. Die fundierte betriebswirtschaftliche Ausbildung der bei uns tätigen Steuerberater betrachten wir deshalb als Erfolgsfaktor in unserer Beratung.

Wie können Sie Mandanten bei wirtschaftlichen Aktivitäten im Ausland unterstützen?

Unsere Mandanten profitieren von unserer Mitgliedschaft bei Russell Bedford International, einem Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen.

Nicht nur börsennotierte Unternehmen müssen sich um Steuerthemen mit Auslandsbezug kümmern. Auch ein mittelständisches Unternehmen, das beispielweise Ware ins Ausland liefert muss sich überlegen, wie es dabei vorgeht. Und da kommen wir mit unseren Fachberatern für internationales Steuerrecht und unsere Kollegen von Russell Bedford ins Spiel.

In jedem Land gibt es Sonder-regelungen, die es zu beachten gilt.

Die Beratung beginnt beim Zweitwohnsitz am Mittelmeer, geht über den grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz und endet bei der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise: Eine Vielzahl steuerlicher Fragen, die durch die Zusammenarbeit mit Kollegen, die wir gut kennen, schnell und im Sinne unserer Mandanten beantwortet werden.

Was sind Schwerpunkte in Ihrer Beratung und was sind die Vorteile für Ihre Mandanten?

Regelmäßig wiederkehrende Beratungsthemen drehen sich zum Beispiel um den Unternehmensverkauf oder die Unternehmensnachfolge: Vielfach befinden sich wertvolle Betriebsgrundlagen aus Haftungsgründen nicht in der operativen Gesellschaft, sondern sind an diese vermietet. Hier muss im Vorfeld einer Übertragung sichergestellt werden, dass nicht versehentlich Betriebsaufspaltungen beendet oder Haltefristen aus früheren Gestaltungen verletzt werden.

Wir begleiten unsere Mandanten auch beim Unternehmenskauf, indem wir etwa die Finanzierung optimieren. Da gibt es eine ganze Menge Möglichkeiten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Notfallvorsorge des Unternehmers. Es gibt Situationen, in denen ein Unternehmer nicht in der Lage ist, die Führung zu übernehmen. Nichts ist schlimmer, als wenn die Bänder eines Unternehmens still stehen, weil jemand nicht unterschreiben kann, weil er – aus welchem Grund auch immer – nicht da sein kann. Auch für diese Situationen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge, zu denen wir gerne beraten. Eine geeignete Notfallsorge ist uns immer wichtig.

Auch für den plötzlichen Todesfall eines Unternehmers muss vorgesorgt werden. Denn auch dann sollen alle wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen geregelt sein. Testamente muss man z. B. alle paar Jahre überprüfen. Denn was man früher einmal geregelt hat, muss heute nicht mehr richtig sein.

Unsere Mandanten profitieren von einer ganzheitlich durchdachten Unternehmensstrategie und einer vorausschauenden, perfekt darauf zugeschnittene Steuerstrategie, die dauerhaft und seriös zur Senkung der Steuerlast führt.

Wie gehen Sie an Gestaltungsprojekte heran?

In einer detaillierten Bestandsaufnahme beschäftigen wir uns intensiv mit den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens. Wie plant der Unternehmer langfristig? Dann gilt es die Frage zu beantworten, wie man von A nach B kommt, ohne dass es übermäßig Steuern kostet.

Vielfach haben wir es mit einer Unternehmerfamilie zu tun. Da ist regelmäßig das Unternehmen das wertvollste Asset. Es muss überlegt werden, wie man das Unternehmen mit der Familie so umstrukturiert, dass es zukunftsfähig ist. Und es gilt Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.

Soll das Unternehmen in der Familie bleiben oder verkauft werden? Fragestellungen, mit denen sich Unternehmer rechtzeitig beschäftigen sollten. Denn alles, was die Vermögenszuordnung verändert, ist steuerlich relevant. Für alle diese Themen hat das Steuerrecht Vergünstigungen vorgesehen, die an verschiedene Nebenbedingungen verknüpft sind.

In diesem Prozess übernehmen wir gerne die beratende und manchmal auch ausgleichende Rolle. Mit viel Fingerspitzengefühl bringen wir in Erfahrung, welche Interessen die einzelnen Akteure haben und versuchen diese Interessen unter einen Hut zu bringen.

All das muss sinnvoll und vorausschauend geplant werden und führt dazu, dass man ein gemeinsames Ziel definiert. Wenn das steht, gilt es Mittel und Wege zu finden, wie man dieses Ziel steuerschonend erreicht. Darauf haben wir uns spezialisiert.

Worauf gilt es dabei besonders zu achten?

Langfristige Vermögensstrategien zu berücksichtigen oder mit den Unternehmerfamilien zu entwickeln, ist Voraussetzung, um die richtigen Werkzeuge zur Steuergestaltung auswählen zu können. Die Entscheidung für oder gegen eine Rechtsformänderung betrifft z.B. gleichermaßen Ertragsteuern, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – und bindet in der Regel für fünf, sieben oder gar zehn Jahre: Oft sind daher gleich zwei Generationen betroffen, das ist eine spannende Herausforderung.

Das hört sich in der Tat nach einer spannenden und verantwortungsvollen Aufgabe an. Wer setzt das bei Ihnen um?

Ja, für diese Aufgabe braucht man Erfahrung. Deshalb sind bei uns neben meinem Partner-Kollegen Dr. Roland Tomik und mir weitere erfahrene Steuerberater, Steuerfachwirte und Masterabsolventen für die Gestaltungsberatung im Einsatz. Und da unser T+P Mittelstandsmodell so gut ankommt, sind wir sind immer auf der Suche nach neuen Steuerexperten, die uns bei der Beratung unserer Mandanten unterstützen möchten. Wichtig ist uns dabei, dass sie erfahren im Unternehmenssteuerrecht sind und eine hohe Affinität zu steuerlichen und wirtschaftlichen Spezialfragen haben.

Vielen Dank Herr Strothenke für diesen Einblick und weiterhin viel Erfolg in der Beratung und bei der Suche nach qualifizierten neuen Teammitgliedern!